Freiwillige Feuerwehr Stappenbach e.V.

Seeweg 10
96138 Burgebach

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Vorsitzender Pascal Martin

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Ausführliche Chronik

  1. Der Mensch entdeckt das Feuer

Der Mensch entdeckte vor ungefähr 460.000 Jahren wie er das Feuer gebrauchen konnte. Diese einzige Entdeckung hat mehr dazu beigetragen, ihn über die Existenz eines Tieres hinauszuheben, als jede andere Entdeckung oder Erfindung. Das Feuer war die erste Kraft, die den Menschen von seiner Umwelt unabhängiger machte. Feuer ist eine Naturerscheinung, die sehr häufig auftritt. Der Ausbruch von Vulkanen, die Selbstentzündung verwesender Stoffe, Blitzschläge, das alles bringt Feuer hervor. Der primitive Mensch, in völliger Wildnis lebend, konnte solches Entstehen von Feuer leicht beobachten. Er fand verschiedene Verwendungszwecke für das Feuer. Als erstes brauchte er seine Wärme und sein Licht. Es war eine wirksame Verteidigungswaffe gegen wilde Tiere und die Hitze konnte zum Kochen verwendet werden. Zwei Entdeckungen müssen bald nach der häuslichen Verwendung des Feuers gemacht worden sein: Das Brennen von Lehm und das Schmelzen von Metall durch Hitze. Der Mensch hat nie aufgehört das Feuer zu gebrauchen, oft in der gleichen Weise wie der primitive Mensch. Das Feuer war eine der wichtigsten Entdeckungen, das die Menschen gemacht haben und es ist bis heute eine der wichtigsten geblieben. Gleichzeitig wurde der Mensch aber auch mit einer anderen Wirkungsweise des Feuers bekannt, der Zerstörung. Feuer, so sagt man, habe zwei Gesichter: ein freundliches und ein wildes. Es ist erwärmend und schöpferisch, aber auch unersättlich um sich fressend.

  1. Feuerverhütung

Diese zerstörende Fähigkeit des Feuers war in früherer Zeit eine weitaus größere Gefahr für Leben, Hab und Gut, als wir uns das heute vorstellen können. Im antiken Rom stellte man im Jahre 6 n. ehr. eine Art Sicherheitspolizei mit 7.000 Freigelassenen auf, die sogenannten „vigiles“. Diese Löschmannschaft hatte aber kaum Zeit auf der faulen Haut zu liegen. Die Geschichtsschreiber berichteten uns, daß in Rom mehrmals täglich Feuer ausbrach.

Auch in unseren Gebieten gehörte die Feuersnot zu den Katastrophen, denen der Mensch mehr oder weniger hilflos ausgesetzt war. Waren auch die technischen Möglichkeiten einer Brandbekämpfung gering, so versuchte wenigstens in zunehmendem Maße die „hohe Obrigkeit“ die Brandverhütung unter Androhung schwerer
Strafen wirksam zu fördern, zum Beispiel durch das Verbot von Strohdächern auf dem Lande im 18. Jahrhundert, der Verwendung offenen Lichtes in Stall und Scheune, des Trocknens von Hanf und Flachs vor dem Herd oder durch das Gebot, wenigstens einmal im Jahr den Schornstein fegen zu lassen. Des weiteren kamen Bestimmungen, wie Heu und Brennholz gelagert werden sollte und die regelmäßige Feuerschau (Kontrolle der Öfen und Kamine vor allem bei Brauereien, Schmieden und Töpfereien) hinzu. Verfügungen also, wie sie in den alten Dorfordnungen immer wieder zu finden sind.

Lothar Franz von Schönborn, Fürstbischof von Bamberg erließ am 16. Juni 1698 eine Stappenbacher Gemeindeordnung, in der sich auch zwei Punkte zur Brandverhütung und -bekämpfung finden:

„Zum Neunten soll niemand zu Verhütung Feuersgefahr mit Schleisten, Spän oder einen Schabliecht nächtlicher Waill auf ofen er Gassen gehen, wer darwieder handlet, ist der Herrschaft einen Gulden zur Strafe verfallen.“ (Verbot, nachts mit Talglicht, Spänen u. ä. Feuer auf der Straße zu gehen.) „Zum Zehenten haben sich die Gemeinsgenossen auf das fordersambste miteinander zu vergleichen, damit liederne Feueraymer, etliche Feuerkusten uf Schlaisten, Feuerhacken und Laitter zur Notturff mögen verschaff werden.“ (Gemeinde soll Geld eintreiben, um Löschgeräte anzuschaffen.)

Außerdem wurde eine Tag- und Nachtwache aufgestellt, die im Falle eines Brandes durch lautes Rufen und Lärmen die Gemeindebewohner alarmieren sollte. Im Jahre 1834, so finden wir in den .Acten der königlichen bayerischen Regierung von Oberfranken, Kammer des Innern, die Bau- und Feuerpolicey betreffend“, war dieser
Wächter der Stappenbacher Viehhirte Sebastian Seuberth. Offenbar aber sah man die Dringlichkeit der ständigen Wachsamkeit nicht ganz ein. Aufgrund einer Anzeige der königlichen Gendarmerie wegen Vernachlässigung der angeordneten Sicherheitstagwache verteidigen sich die Gemeinden Oberneuses, Schönbrunn, Birkach, Dippach, Büchelberg und Stappenbach im Jahre 1835:

“ Wir haben zwar zur Besorgung der anbefohlenen Tagwache theils eigene Wächter in unseren Gemeinden aufgestellt, theils wird die Tagwache durch die Gemeindeglieder nach dem Turnus versehen. Es ist jedoch unmöglich, zu jeder Tageszeit, und insbesondere in Zeiten auf der Straße zu patrouillieren, und gerade an dem Platz einzutreffen, an welchem der Patrouille machende Gendarm erscheint, da oft häusliche Verhältnisse den Wächter auf einige Momente abforedert. Übrigens scheint, immer die ängstliche Sorgfalt auf die Tagwache zur Winterszeit, während sämtliche Ortseinwohner sich zu Hause beschäftigen, nicht so notwendig, und wir wollten uns gerne anheischen machen, zu Zeiten an welchen die Ortschaften von der Einwohnern einblößt sind, die Tagwache zu verdoppeln, namentlich während des Gottesdienstes, dann der Saat- und Aerndtezeit, und bitten, dieses unser Gesuch der kgl. Regierung um Entbindung der so lästigen Tagwache zu änderen, als den angegebenen Zeiten, zur höchsten Berücksichtigung vorzulegen, wobei in Erwägung gezogen werden wolle, daß unsere Ortschaften gering sind, und sohin bei dem häufigen Wechsel der Ortseinwohner, und in specie der ärmeren Klasse durch Entziehung des Taglohnes eine nicht unbedeutende Last drückt, während durch Aufstellung eines eigenen Tagwächters bei den häufigen und mannigfaltigen Concurrenzbeiträgen der Gemeinde für die ärmere Klasse eine nicht erschwingliche Bürde eintritt. (Die beschuldigten Gemeinden erklären, daß nicht zu jeder Zeit Wachen aufgestellt werden können. Wenn im Winter alle Einwohner zu Hause sind, sei eine Wache unnötig. Dafür könnten während des Gottesdienstes und der Erntezeit die Wachen verdoppelt werden. Die Gemeinde weist darauf hin, daß die Lohnkosten für die Wache eine hohe Belastung sind. Der Antrag der Gemeinden wurde übrigens nicht genehmigt.)

  1. Feuerlöschordnungen

Brach in Städten oder Dörfern ein Brand aus, so war in früherer Zeit ein heilloses Durcheinander zu beobachten. Unter Lärmen und Schreien und vielseitigem Kommandieren bewegten sich die Menschen planlos auf dem Brandplatz herum, während sich das Feuer weiter und weiter verbreitete. Um in dieses wirkungslose Chaos Ordnung zu bringen, wurden Feuerlöschordnungen verfaßt. Sie wurden zu allen
Zeiten erlassen, wiederholt, verschärft, von der Kanzel verlesen, ausgerufen oder gedruckt in die Häuser verteilt. Hier wurden den Gemeindemitgliedern genaue Arbeiten zugeteilt und festgeschrieben, wie man sich im Brandfall zu verhalten habe. Es wurden aber auch Löschgeräte und die Anzahl der Brunnen festgehalten. Für die Gemeinde Stappenbach haben sich in den Archiven zwei solcher Feuerlöschordnungen erhalten:

  1. a) Übersicht der von den Gemeinden und Patrimonialgerichten des Gerichtsbe-
    zirkes Burgebrach übergebenen Anzeigen über Tag- und Nachtwache und
    Feuerlöschordnung im Feuerlöschanstaltsdistrikt Birkach, Gemeinde Stappenbach
    von 1834
  2. b) Feuerlöschordnung der Gemeinde Stappenbach von 1862

Feuerlöschordnung

Diesen Akten ist folgendes zu entnehmen: Im Jahre 1834 gab es in der Gemeinde zwei Feuerhaken, zwei Feuerleitern und 20 Feuereimer in gutem Zustand. Eine Löschmaschine war nicht vorhanden, nur Burgebrach, Burgwindheim und Ebrach verfügten zu diesem Zeitpunkt bereits über Löschmaschinen. In Stappenbach gab es zwei Löschmannschaften. Die erste Mannschaft mit 18 Mann führte Rottmeister Heinrich Starklauf an, eine zweite mit 17 Mann befehligte Rottmeister Conrad Schiller. Im Brandfall wurden Lärmzeichen gegeben. Während die Menschen zum Brandplatz liefen, wurde ein Feuerreiter ausgeschickt. Er sollte die Feuerlöschmaschine in Burgebrach anfordern und die Distriktsgemeinde, sowie Distriktspolizeibehörde vom Brandvorfall berichten. Währenddessen versuchten die Löschmannschaften am Brandort ihr Glück. Frauen, Kinder und ältere Personen bildeten zwei Reihen zur Herbeischaffung des Wassers aus Brunnen oder Ebrach. In der einen Reihe liefen die vollen Eimer von Hand zu Hand bis zu den Rotten, in der anderen kehrten die leeren zur Wasserquelle zurück. Dabei war es strengstens verboten, die Eimer zu werfen. Mit dem primitiven Möglichkeiten damaliger Zeit konnten brennende Häuser und Scheunen kaum gelöscht werden. Damit stand für die Betroffenen vor allem die Frage im Vordergrund: Was kann ich aus den Flammen retten? Man konnte im allgemeinen von Glück sagen, wenn außer dem nackten Leben auch Vieh und Habe in Sicherheit gebracht wurden. Im übrigen beschränkte man sich darauf, durch Wegreißen brennender Balken und Fachwerkgiebel, sowie Entfernen von Holz, Stroh und Heu dem Feuer Nahrung zu entziehen. Mit dem Wasser wurden Nachbargebäude übergossen, um ein Übergreifen des Feuers zu verhindern. Eine Schonung der brennenden Gebäude, so heißt es ausdrücklich, ist zwecklos und höchst gefährlich. Eine weitere

wichtige Aufgabe betraf die Rettung der „Effekten: Vieh, Hausgeräthschaften und Baumannsfahrniß.“ Besonders vertrauenswürdige Personen, gekennzeichnet mit einer blauen Armbinde waren beauftragt, die Gegenstände und Tiere zu bewachen, denn häufig nutzten Diebe die Gunst der Stunde. Die Feuerlöschordnung von 1862 stimmt in vielen Punkten mit vorgenannten Bestimmungen überein. Johann Leßner wird hier als Rottmeister genannt. Eine weitere Schutzmaßnahme bei einem Brandfall war die Brandversicherung. Diese war schon 1786 im Hochstift Bamberg durch den um das Wohl seiner Untertanen sehr besorgten Fürstbischof Franz Ludwig von Erthal eingeführt worden. Die Versicherungen deckten vorerst nur die Gebäudeschäden; für zerstörte Möbel und andere mobile Sachwerte kamen sie nicht auf. Mit den Versicherungen suchte man zugleich den sogenannten Brandbettel einzudämmen, d. h. die behördliche Erlaubnis zu verweigern, für Abgebrannte betteln gehen zu dürfen, was seinerzeit oft genug von Unberufenen ausgenutzt wurde. Auf den Dörfern halfen nachbarliche Gaben wenigstens die härteste Not lindern, so wie es auch heute noch üblich ist.

vorPunkt4Gründung

  1. Gründung von Feuerwehren

Trotz aller Verfügungen und Feuerlöschordnungen scheint sich die Situation im Brandfall bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts kaum verändert zu haben, wie man liest:

„Noch immer finden sich allenthalben gänzlich rohe und ungeübte, sich gegenseitig störende und aufhebende Kräfte auf unseren Brandstätten; an ein geregeltes Zusammenwirken ist niemals zu denken und dies nicht bloß in kleinen, sondern in den größeren Städten Deutschlands.“

(Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, Tübingen 1847, S. 350)

Um diesem Übel abzuhelfen wurde ab ungefähr 1860 immer wieder der Ruf nach geschulten Feuerwehrmännern laut, die sich in Vereinen organisieren sollten – in freiwilligen Feuerwehren. Diese Brandwachen, die man allerorts zu gründen suchte, rekrutieren sich vor allem aus den jungen Turnvereinen. Die auf dem Turnplatz erworbene körperliche Kraft und Gewandtheit sollten auch in der Praxis, beim Brand angewandt werden. Im Jahr 1876 fanden sich auch in Stappenbach Gemeindemitglieder zusammen und gründeten die Freiwillige Feuerwehr Stappenbach, die seinerzeit noch mit der FFW Unterneuses zusammengehörte, die im selben Jahr gegründet wurde. Da das Geld zu einer eigenen Spritze noch fehlte, beteiligten sich die Stappenbacher finanziell an der Feuerlöschmaschine von Unterneuses (Firma Reinhardt, Würzburg) und an der von Ober- und Unterharnsbach (Firma Lotter, Bamberg). Allerdings verlief die Anfangszeit der freiwilligen Feuerwehren im Deutschen Reich nicht ganz so hoffnungsvoll, wie sich die Obrigkeit das vorgestellt hatte. Während in Städten und großen Gemeinden engagierte Feuerwehrleute regelmäßig den Ernstfall übten, betätigten sich die Feuerwehrleute in den Dörfern weniger. Die Gründer dafür liegen auf der Hand;

  1. a) In großen Gemeinden und Städten fanden sich leicht engagierte Männer, die ihre Freizeit für das Feuerlöschwesen opferten, in kleineren Dörfern mußten man nahezu jeden verfügbaren Mann verpflichten, um überhaupt Mannschaften aufstellen zu können. Außerdem fehlte der Landbevölkerung neben der täglichen Arbeit schlichtweg die Zeit für eine solche Vereinstätigkeit.
  2. b) Früher durften die wichtigen Aufgaben des Steigers nur von Zimmerleuten, Dachdeckern, Maurern oder Schornsteinfegern ausgeübt werden – man traute ihnen auf Leitern und Dächern mehr Geschick zu. Damit waren die meisten Feuerwehren traditionell von Handwerkern gegründet worden, die durch ihre zünftische Ordnung auch bereits an Hierarchien und Vereinsleben gewöhnt waren. Unterordnen und Befehlsgehorsam warden meisten bäuerlichen Menschen der kleinen Dörfer fremder.

 

Man beschloß die Vereine zu kontrollieren. Feuerwehrinspektoren statteten ihre Besuche ab. Im Staatsarchiv Bamberg sind Tagebücher und Reiseberichte des Kreisfeuerwehrinspektors und Wanderturnlehrers Hieronymus Fischer aus Bamberg erhalten. Dieser Inspektor bereiste in den Jahren 1874-1879 ganz Oberfranken und
kontrollierte die Feuerwehrvereine streng. Kaum eine Gemeinde bekam ein gutes Zeugnis ausgestellt!!!

 Am 7. September 1878 besuchte er Unterneuses – die Feuerwehren Unterneuses – Stappenbach und Unterharnsbach – Oberharnsbach sollten inspiziert werden. „Aufstellung der Mannschaften und Geräthe, Einmarsch uns Ausmarsch an den Geräthen sowie Fußexercitium sind bisher fast gar nicht geübt worden. Die Schulexercitien der Steiger und Spritzenmänner wurden von mir vom Anfang bis zum Ende kommandiert, nachdem ich gesehen, daß die Mannschaft überhaupt nichts kann. Bei dem Gesamtangriff griffen beide Feuerwehrabteilungen nach den gegebenen Dispositionen gleichzeitig an. Da das Wasser ziemlich weit zu drücken war, so ging die ganze Aktion etwas langsam vor sich. Die Feuerwehr von Grasmannsdorf, welche zugezogen werden sollte, ist nicht erschienen und gab vor, daß die Mannschaften keinen Gehorsam zeigt und bei Übungen nicht zahlreich erscheint. Es muß überhaupt dahin gewirkt werden, daß eine andere Disziplin in die Mannschaft kommt.“

 Anscheinend fruchteten diese scharfen Kontrollen.

Von 1881-1888 schickte die Gemeindeverwaltung Stappenbach alljährlich Gesuche an das königliche Bezirksamt Bamberg, um Unterstützung zur Förderung des Feuerlöschwesens und Anschaffung einer eigenen Löschmaschine.

„Die Gemeinde Stappenbach gehört zwar keineswegs, wie sie in ihrem Gesuche vorbringt, zu den Ärmsten des Bezirks, sondern ist im Ganzen wohlsituiert, hat aber allerdings in der letzten Zeit für öffentliche Zwecke (Brückenbau, Armenhausbau, usw.) erhebliche Ausgaben zu bestreiten gehabt. Auch steht ihr im nächsten Jahre ein Schulhausneubau in Aussicht. Die freiwillige Feuerwehr Stappenbach ist jener von Unterneuses zugeteilt, weil sich in Stappenbach keine Löschmaschine befindet. Die Gemeinde Stappenbach muß aber im heurigen Jahre eine anschaffen, und wird dann auch die Feuerwehr selbständig organisiert. Steuersoll pro 1881 10M,
Gemeindeumlagen 280, Distriktsumlagen 244 M, Gemeindeschuld 2992 M. Da die Gemeinde Stappenbach auch schon früher zu den Anschaffungskosten der Löschmaschine in Unterneuses und Oberharnsbach konkurrirte, so erscheint die Anschaffung einer eigenen Maschine für sie immerhin als ein Opfer, das für einzelne
Gemeindeglieder sehr empfindlich wäre.“

Im Jahr 1885 ist es dann soweit. Stappenbach erwirbt von der Firma Lotter, Bamberg, eine eigene Löschmaschine für 1000 M, wobei 170 M von der Regierung von Oberfranken übernommen werden. Den Rest muß die Gemeinde selbst aufbringen. Aus dem Jahr 1886 ist folgender Überblick erhalten:

Uniformierung: graue Leinenjoppen, 10 Lederhelme

Ausrüstung für Kommandant und Steiger vollständig, Spritzenmänner und Vorstand nichts.

Vierrädrige Saug- und Druckspritze, nicht abnehmbar mit gummierten Hanfschläuchen, eine sechsmetrige Anstellleiter mit Stützstangen, drei Hakenleitern, eine Trompete und zwei Hupen; Pferdebespannung ist vorhanden; im Jahre 1886 wurden fünf Übungen abgehalten, eine Inspektion.

Löschmaschine Lotter

1891 wurde an die Schulholzlege eine Remise für die Löschmaschine und die Gerätschaften angebaut. Der Bauplan, gezeichnet von Maurermeister Bernhard Hartmann, ist noch erhalten.

MaurermeisterHartmann

  1. Weitere Entwicklungen der Feuerwehr Stappenbach

Über die Feuerwehr Stappenbach in der ersten Hälfte unseres Jahrhunderts ist leider nichts bekannt. Hier fehlen über den gesamten Zeitabschnitt die Unterlagen in Gemeindearchiv und Staatsarchiv. Erst aus der Zeit nach dem 2. Weltkrieg sind Niederschriften in der Registratur des Landratsamtes zu finden. Bis 1940 war Hans Pflaum Kommandant der Feuerwehr gewesen, dessen Nachfolge 1943 Andreas Bayer antrat. Während des Dritten Reiches wurden alle Feuerwehrvereine der Feuerlöschpolizei untergeordnet (1938). Vereine, die sich der staatlichen Kontrolle entziehen konnten, waren den Nationalsozialisten ein Dorn im Auge. Als Teil der Polizei konnte man die Vereine besser kontrollieren, die weitgehende Unabhängigkeit war dahin. Mit Beginn des Krieges und dem Einzug der wehrpflichtigen Männer übernahmen in den meisten Ortschaften Hitlerjugend und vor allem die Frauen die Aufgaben der Feuerwehren. Schulungen zum Luftschutzdienst, Geräteexerzieren und Pflichtsammlungen für das Winterhilfswerk wurden vielerorts von den neuen Frauenmannschaften durchgeführt. Daß dies auch in Stappenbach der Fall gewesen ist, kann angenommen werden. Nach dem Krieg fehlte es überall an Männern. Viele waren gefallen, einigen noch in Kriegsgefangenschaft.

1951 übernahm Peter Gerner das Amt des Kommandanten, Vorstand: Andreas Bayer. In seiner aktiven Zeit wurden 1953 eine gebrauchte Motorspritze mit drei Strahlrohren angeschafft, die alte Löschmaschine war längst überholt. Im Oktober 1957 wurde die Freiwillige Feuerwehr um benannt in Feuerwehrverein Stappenbach
und die neue Satzung, die auch heute noch gültig ist, von den Mitgliedern genehmigt. 1967 wurde der neue Tragkraftspritzenanhänger TSA 8 angeschafft und feierlich eingeweiht. Für seine verdienstvolle Tätigkeit wurde Peter Gerner zum Ehrenkommandanten ernannt. In der Zeit von 1975 bis 1980 war Rudolf Biefel Feuerwehrkommandant, Vorsitzender Peter Gerner. Aus dieser Amtszeit sind noch vorbildlich geführte Aufzeichnungen vorhanden. Im März 1976 führte ein Ausflug die Kameraden nach Ainring in Oberbayern, im Juli 1978 wurde ein zweitägiger Ausflug nach Linderhof, Garmisch und Oberammergau unternommen, im Mai 1979 eine Fahrt nach Wangen im Allgäu.

1980 übernimmt Norbert Dotterweich die Aufgaben des Kommandanten, Vorsitzender wird Peter Gerner.

1985 wurde Franz Dreßel Kommandant, Helmut Hoffmann wird zum Vorsitzenden gewählt.

Im August 1989 wird das neue Feuerwehr-Gerätehaus fertiggestellt und feierlich eingeweiht.

Von 1997 – 2003 war Georg Lang Kommandant der Feuerwehr. Vorsitzender war Helmut Hoffmann (1991 – 2001).

2001 wurde Peter Dotterweich zum Vorsitzenden gewählt. Er begleitete dieses Amt bis 2008.

 

Bis hierher Recherche und Text von Carsten Busch

 

2008 wird Johannes Gerner zum Vorsitzenden gewählt.

Seit 2004 wird die Feuerwehr Stappenbach von Sascha Martin als Kommandant geführt. In seiner Amtszeit kam es bisher zu einigen Neuerungen.

2009 wurde zusammen mit den anderen Ortsteilfeuerwehren der Gemeinde Burgebrach ein Feuerwehrkonzept erarbeitet, welches die technische Ausrüstung und das Zusammenwirken der Feuerwehren erneuern sollte.

Seit 2011 werden nun die Feuerwehren Stappenbach, Ober- Unterharnsbach und Unterneuses zusammen alarmiert.

Im Oktober 2011 konnte die Feuerwehr Stappenbach ihr erstes Fahrzeug in Empfang nehmen. Durch das erarbeitete Feuerwehrkonzept wurde den Stappenbachern ein neues Tragkraftspritzenfahrzeug mit Atemschutz in Dienst gestellt.

Durch die fast zeitgleich angeschafften Fahrzeuge bzw. Pumpen  in Oberharnsbach und Unterneuses entwickelten sich somit die drei Feuerwehren zu einer schlagkräftigen Einheit.

Im Mai 2012 erhielten die neuen Fahrzeuge und Pumpen ihren kirchlichen Segen. Bemerkenswert dabei war, das dieses Fest zusammen mit den beiden vorher genannten Feuerwehren gefeiert wurde.

Am 28.11.2014 wurde der 1.Kommandant Sascha Martin vom Kreisbrandrat Bernhard Ziegmann im Benehmen mit dem Landrat Johann Kalb zum neuen Kreisbrandmeister für den Abschnitt 4/2 bestellt.

 

  1. Feuerwehr heute

Die Aufgabe der Feuerwehren haben sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Durch den Einsatz von Maschinen wird von den Feuerwehrleuten neben klassischen Fähigkeiten wie Verantwortungsgefühl, Mut und Einsatzfreude auch technisches Verständnis und Geschick gefordert. Auch die stete Schulung und Ausbildung der
Feuerwehrjugend ist eine wichtige Aufgabe geworden. Die beste Feuerwehr wird in ihrer Schlagkraft geschwächt, wenn sie sich nicht ständig erneuert. Über alledem steht die Hilfsbereitschaft, die Bereitschaft, daß sich junge Männer und Frauen ausbilden lassen, um im Ernstfall Schaden zu verhüten, getreu dem Wahlspruch:

Helfen in der Not ist unser Gebot